Die Pflicht zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichtes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens regelt u.a. die Richtlinie der EU über Industrieemissionen (IE-RL).
Bei einer späteren Stilllegung der Anlage dient der Ausgangszustandsbericht der Beweissicherung des Zustandes von Boden und Grundwasser vor Inbetriebnahme der Anlage und ist die Grundlage der Rückführungspflichten des Bertreibers. Somit gilt für Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, die vielfältigen Aspekte des Ausgangszustandsberichtes zwingend zu beachten.
Folgende Fragen müssen gestellt und beantwortet werden:
• Welche Stoffe und Mengen umfasst der Ausgangszustands-bericht?
• Welche Anlagen und Betriebsteile sind mit einzubeziehen?
• Wie ist der Bericht aufzubauen?
• Welche Inhalte umfasst er?
• Welche Besonderheiten sind zu beachten?
• In welchen Fällen muss er überhaupt erstellt werden?
Unter der Beteiligung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) eine Arbeitshilfe erstellt, die als Leitfaden für Anlagenbetreiber und Behörden bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zum Ausgangszustandsbericht gilt.
Es liegen schon erste Erfahrungen mit dem neuen Instrument des Boden und Grundwasserschutzes vor.
Unter der Leitung von Dipl.-Geol. Winfried Rück, Büro für Umweltplanung GmbH, Berlin vermittelt das Seminar am 15.04.2015 die erforderlichen Hintergrundkenntnisse.
Wissenswertes für Betreiberverantwortliche, Berater und Ingenieurbüros sowie für Beteiligte aus Fach- und Vollzugsbehörden zur sachgerechten Anwendung der IE-RL in Bezug auf den Ausgangszustandsbericht anhand der LABO-/LAWA -Arbeitshilfe und unter Berücksichtigung von durchgeführten und recherchierten Umsetzungsbeispielen.
Neben der Darstellung der rechtlichen Grundlagen, der Inhalte und der Vorgehensweise im Rahmen der Berichterstellung wird auf praxisbezogene Falldarstellungen eingegangen. Diskussionen zu branchenspezifischen Besonderheiten und zu unterschiedlichen Problemschwerpunkten bei der Umsetzung sind erwünscht.
Nach der Einführung in das Thema erwarten die Teilnehmer detaillierte Informationen zum Ausgangszustandsbericht z.B. Inhalt, Aufbau, gefährliche Stoffe und Relevanz, Behördenbeteiligung, Ausnahmen und Erfahrungen auf unterschiedlichen Standorten.
Details zum Seminar und Anmeldungen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/W-H110-04-103-5
Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- Päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter: http://www.hdt-essen.de