Im Jahr 2013 wurden bundesweit 11 868 im Ausland
erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt
gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation
anerkannt. Insgesamt wurden von den zuständigen Stellen während des
Jahres 2013 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis)
16 695 Anerkennungsverfahren bearbeitet.
Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage
des am 1. April 2012 in Kraft getretenen
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG regelt die
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in
Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Im Vergleich zum Jahr 2012
(10 989 Anträge) sind im Jahr 2013 (auch unter Berücksichtigung der
längeren Dauer) mehr Anträge bearbeitet worden. 1 476 Anträge wurden
im Jahr 2013 negativ beschieden. Bei 3 348 Anträgen war Ende 2013
noch keine Entscheidung gefallen.
Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen
medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten
allein 9 888 der 11 868 positiv beschiedenen Anträge, darunter 6 030
von Ärztinnen beziehungsweise Ärzten und 2 403 von Gesundheits- und
Krankenpflegern beziehungsweise -pflegerinnen.
Etwa 56 Prozent der positiv beschiedenen Anerkennungsanträge – 6
603 Anträge – bezogen sich auf Abschlüsse, die innerhalb der EU
erworben wurden. Weitere 2 208 der positiv beschiedenen Anträge
hatten Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland zum
Gegenstand. 2 751 Anträge befassten sich mit Qualifikationen aus dem
außereuropäischen Ausland, 1 677 davon mit in Asien erworbenen
Abschlüssen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Meike Vollmar, Telefon: (0611) 75-4219 www.destatis.de/kontakt
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