Neue Regeln für Vermittler und Berater von Immo-biliardarlehensverträgen

Ab 21. März 2016 gelten für Vermittler und Honorar-Berater von Immobiliardarlehensverträgen voraussichtlich neue Berufsregelungen. Die hierfür notwendigen Rechtsgrundlagen, ein Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und eine Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung durchlaufen derzeit das parlamentarische Verfahren.
Es wird grundlegende Änderungen, wie etwa ein neues Online-Register mit Eintragungspflicht für gewerbliche Vermittler/ Honorar-Berater und deren vermittelnde/beratende Mitarbeiter, eine neue Erlaubnis § 34i GewO mit der Verpflichtung zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und der erforder­lichen Sachkunde geben.
Die IHK Heilbronn-Franken informiert in ihrer kostenfreien Veranstaltung zum aktuellen Stand der Dinge, auch wenn Gesetz und Verordnung bislang noch nicht verkündet sind.
Um Anmeldung wird gebeten unter www.heilbronn.ihk.de (Doku­menten-Nr. TER001761) oder Telefon 07131 9677-202.
Ansprechpartner
Christoph Oberländer
IHK-Referent Dienstleistungswirtschaft
Telefon 07131 9677-172
E-Mail christoph.oberlaender@heilbronn.ihk.de