In der heutigen Zeit erfreuen sich Ghostwriter einer immer größer werdenden Beliebtheit. Das Tätigkeitsfeld eines Ghostwriters ist hierbei sehr vielfältig, denn sie bieten das Verfassen der unterschiedlichsten Textformen an. Ob Bachelor- oder Masterarbeiten, Hausarbeiten oder Bücher, beinahe jedes Aufgabenfeld kann mithilfe eines Ghostwriters gemeistert werden. Doch ist die Beauftragung eines Ghostwriters überhaupt erlaubt? In einigen Ländern steht das Ghostwriting verschiedenster Arbeiten sogar unter Strafe. Ein Überblick über die Arbeit eines Ghostwriters sowie die Voraussetzungen hilft dabei, herauszufinden, in welchen Ländern ein Ghostwriter problemlos in Anspruch genommen werden kann.
Ghostwriter in der Schweiz beauftragen
Die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Ghostwriters in Anspruch zu nehmen, klingt für viele Menschen sehr verlockend. Insbesondere, wenn das Ende des Studiums naht und neben dem Lernen für die Abschlussprüfungen auch noch die Fertigstellung der Abschlussarbeit bevorsteht. Da Studierende oftmals unter einem enormen Zeitdruck stehen, geben viele Studenten die Anfertigung sowie die anschließende Korrektur der Bachelor- oder Masterarbeit in professionelle Hände. Doch in der Schweiz kann diese Vorgehensweise schwerwiegende Konsequenzen haben. Das Bildungsministerium hat kürzlich ein Gesetz in die Wege geleitet, welches das Anfertigen sowie das Veröffentlichen von Ghostwriting an allen Hochschulen und Universitäten verbietet. Zudem wurde dieses Gesetz nachträglich noch einmal verschärft, sodass Ghostwriting in Zukunft verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert wird. Große gewerbsmäßige Ghostwriting-Agenturen konnten in den letzten Jahren einen enormen Zuwachs verzeichnen, jedoch können zukünftig Geldstrafen in Höhe von bis zu 60.000 Euro die Folge von gewerbsmäßigem Ghostwriting sein. Als das Gesetz in Kraft getreten ist, wies es einige Schlupflöcher auf. Zu Beginn wurde die Erstellung und Veröffentlichung von Ghostwriting lediglich für Universitäten verboten. Dies wurde jedoch nun geändert, denn ab sofort steht die Inanspruchnahme von Ghostwritern für alle postsekundären Bildungseinrichtung unter einer Strafe.
Ghostwriter in Österreich beauftragen
Im Vergleich zu der Schweiz kann im Nachbarland Österreich bis heute die Arbeit eines Ghostwriters in Anspruch genommen werden. Weder das Erstellen noch die Veröffentlichung von Ghostwriting ist in Österreich verboten und wird auch nicht verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Studierende haben hier die Möglichkeit ihre Bachelor- oder Masterarbeit sowie Hausarbeiten und Abschlussarbeiten von einem professionellen Ghostwriter anfertigen zu lassen. Bei der Wahl eines Geisterschreibers sollte jedoch auf hervorragende Referenzen und Professionalität geachtet werden. Da die Arbeit eines Ghostwriters, je nach Auftrag und Aufwand, sehr kostspielig sein kann, sollte eine etablierte Ghostwriting-Agentur ausgewählt werden. Studierende in Österreich haben in diesem Fall die Möglichkeit, sich in Ruhe und ohne Zeitdruck auf ihre Abschlussprüfungen vorzubereiten. Die Erstellung der gewünschten Abschlussarbeit erfolgt nahezu problemlos und schnell von einem guten Ghostwriter.
Fazit
In Österreich ist die Zusammenarbeit mit einem Ghostwriter vollkommen legal und erlaubt. Strafrechtliche Konsequenzen müssen Auftraggeber und Ghostwriting-Agenturen nicht befürchten. In der Schweiz hingegen sieht dies anders aus. Wer in der Schweiz einen Ghostwriter für seine Abschlussarbeit beauftragt, muss mit verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für Agenturen kann dies besonders teuer werden, denn die Geldstrafen können sich auf bis zu 60.000 Euro belaufen. Das neue Gesetz in der Schweiz verbietet zudem die Erstellung und Veröffentlichungen von Ghostwriting für alle postsekundären Bildungseinrichtungen. Das einstige Schlupfloch im Gesetzesentwurf für Ghostwriter wurde in jüngster Vergangenheit ausgebessert.