„TA Lärm 2024 – Änderungen in der Beurteilung von Geräuschen 2. Änderung der TA Lärm 2024, (Unechte) Gemengelage sowie aktuelle Fragen in der Lärm-Beurteilung“ lautet der Titel des Seminars, welches am 02. Dezember 2024 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Die Vorschriften im Immissionsschutz unterliegen aktuell einer besonderen Dynamik und Fortschreibung. Heranrückende Wohnbebauung, (unechte) Gemengelagen und die Änderung der TA Lärm 2024 ermöglichen zahlreiche Sonderregelungen in der
Beurteilung von Geräuschen.
Das Seminar legt den Fokus speziell auf die Regelungen der TA Lärm und die mit der geplanten Zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der TA Lärm implementierten Änderungen (Stand: 2024).
Ferner werden die oftmals strittigen Sonderregelungen zur Gemengelage, Seltenen Ereignissen, Irrelevanz sowie weitere Zweifelsfragen zur Beurteilung von Geräuschen thematisiert. Die aktuellen Anforderungen und Möglichkeiten unter Anwendung der Sonderfälle in der Beurteilung werden dargelegt und in Beispielen aus der Praxis veranschaulicht.
Es besteht die Möglichkeit, Fragen und Beispiele aus Ihrer Praxis in die Diskussion einzubringen.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung und übersenden Sie uns bis zwei Wochen vor dem Seminar Ihre Fragen und Problemstellungen.
Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ingenieurbüros, der kommunalen und staatlichen Umweltverwaltung sowie an Anlagenbetreiber, die mit schalltechnischen Fragestellungen befasst oder von diesen betroffen sind.
Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
09.35 Uhr TA Lärm 2024
– Aktuelle Änderungen der TA Lärm 2024
– Sonderregelungen
– Heranrückende Wohnbebauung
– Neue Gebiete (Dörfliche Wohngebiete)
– Unechte Gemengelage
– Passiver Schallschutz
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Fragen und Antworten zur TA Lärm 2024
– Ermittlung der Vorbelastung
– Maßgeblicher Immissionsort
– Fehlerquellen in der Beurteilung
– Beispiele
12.30 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr Gemengelage und Zwischenwertbildung
– Rechtliche Grundlagen
– Identifikation einer Gemengelage
– Anforderungen an die Zwischenwertbildung
– Stand der Technik zur Lärmminderung
– Prägung und Ortsüblichkeit
– Schalltechnische Umsetzung im Gutachten
– Anwendungsfehler und -grenzen
14.45 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Sonderfälle in der Beurteilung
– Einwirkungsbereich und Irrelevanz
– Seltene Ereignisse
– Zuschläge in der „Lärm“-Beurteilung
– Konfliktlösungsmöglichkeiten
– Delta Prüfung / Verbesserungsgenehmigung
– Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen
– Beispiele
16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung