Durch Ferienjob mehr Taschengeld

Mehr Geld in der Tasche haben Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, die einem Ferienjob nachgehen und in einer Familie leben, die Arbeitslosengeld II bekommt. Durch die Ferienarbeit dürfen 1.200 Euro pro Kalenderjahr anrechnungsfrei, das heißt ohne Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld II der Eltern, dazu verdient werden. Dies gilt für eine Arbeit von bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr in den Schulferien.
„Damit haben auch Schüler aus Familien im ALG II Bezug die Möglichkeit, sich das Taschengeld in den Ferien etwas aufzubessern. Außerdem können die jungen Leute so die Arbeitswelt kennenlernen und eine erste Orientierung für die eigene Berufswahl finden“, wirbt Dr. Simone Simon, Geschäftsführerin des Jobcenters Leipzig, für Ferienjobs.
Von der Regelung profitieren Jugendliche, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und kein eigenes Einkommen, zum Beispiel in Form einer Ausbildungsvergütung, erhalten.
Für Jugendliche, die in den letzten Ferien nach Abschluss der Schule einem Ferienjob nachgehen und danach keine berufsbildende Schule, sondern ein Studium, eine betriebliche Ausbildung oder einen regulären Job aufnehmen, gilt diese Regel nicht.