Seit 1939 gibt es den Beruf „Heilpraktiker“ Leider wurden die Anforderungen an die Berufszulassung nie genau in einer Prüfungs- und Berufsordnung geregelt. So kommt es, dass unzählige Anbieter Ausbildungen zum Heilpraktiker anbieten können, ohne selbst hierfür eine Qualifikation vorweisen zu müssen.Mit anderen Worten: Jeder kann Heilpraktikerschulen gründen und auch darin unterrichten ohne selbst Heilpraktiker zu sein.
Das berechtigte Interesse der Patienten nach einer Qualitätssicherung in diesem Beruf und Ausschluss jeglicher fahrlässiger Gefährdung ist verständlich und muss erfüllt werden.Daher sollte jeder der diesen Beruf anstrebt sich genauestens über die Qualifikation der Schule vor Ausbildungsbeginn informieren. Da es keinerlei staatliche Aufsicht gibt, ist es angeraten sich immer persönlich vor Ort ein Bild vom Lehrpersonal der Schule zu verschaffen, das Unterrichtsmaterial einzusehen und auch mit Schülern der Schule zu sprechen.
Über die genauen Ausbildungsanforderungen informiert der Frankfurter Heilpraktiker und Leiter der Heilpraktikerschule Humanum an einem kostenlosen Infonachmittag an der Schule. Dieser ist öffentlich und beginnt am Samstag, dem 10. März um 16 Uhr. Wegen begrenzter Platzzahl wird um Anmeldung per email gebeten.