Jugendliche und Adoleszenten mit schweren psychischen Erkrankungen benötigen in der Regel neben stationärer akutpsychiatrischer Behandlung weitere Unterstützung in Form von medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation, um eine Verbesserung der Teilhabe zu ermöglichen. Langfristige medizinische Rehabilitation für diesen Personenkreis gibt es bisher nur sehr sporadisch. Verglichen mit 1.600 Plätzen für Erwachsene in RPKs (Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen) stehen nicht einmal 100 Plätze für Jugendliche gegenüber. Zwangsläufig kommt es dadurch zu Fehlbelegungen, wenn fehlende medizinische oder berufliche Rehaangebote durch Angebote der Jugendhilfe kompensiert werden müssen. Einer Häufung an akutpsychiatrischen Klinikaufenthalten und ein nicht optimales Rehabilitationsergebnis kann die Folge sein. Für die Gesellschaft führt dies insgesamt zu höheren Kosten.
Die Jugendpsychiatrische Rehabilitation in Herzogsägmühle ist ein Angebot in dieser Versorgungslücke und seit 2010 als Regelangebot etabliert.
Die mögliche Zuständigkeit verschiedener Sozialleistungsträger erschwert darüber hinaus im Alltag den nahtlosen Zugang zu dieser Leistung, als auch zur weiteren Nachbehandlung. Neben finanziellen (Spar-)Aspekten sind Unklarheiten in den Sozialgesetzbüchern und deren Auslegung dafür mit verantwortlich. Im Mittelpunkt sollte jedoch die/der erkrankte Jugendliche, seine Gesundung und bestmögliche Teilhabe am schulischen und sozialen Leben stehen.
Dieser Fachtag erläutert die medizinischen und rechtlichen Aspekte aus unterschiedlichen Perspektiven, um die notwendige Zusammenarbeit der unterschiedlichen Sozialleistungsträger und medizinischen Akteure (Klinik, niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten etc.) im Sinne einer gelingenden Rehabilitation zu befördern. Impulse für vernetzte Zusammenarbeit im Sozialrechtsdschungel bietet die abschließende Podiumsdiskussion. Ziel ist die Ermöglichung eines zeitnahen Zugangs zu notwendigen Hilfen im Sinne des erkrankten Jugendlichen.