Stellungnahme des StuRa der TU Ilmenau zur Veränderung des sächsischen Hochschulgesetzes

Am 26.09.2012 hat der sächsische Landtag mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP eine Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen. Mit dieser Novelle soll es den Student_innen der Universitäten ermöglicht werden, sich zu entscheiden, ob sie Mitglied der Student_innenschaften sein wollen oder nicht. Diese Aushöhlung der Verfasstheit der Vertretungen verurteilen wir vom Studierendenrat der Technischen Universität Ilmenau aufs Schärfste und erklären uns damit solidarisch mit den Student_innen in Sachsen sowie allen Vereinen und Organisationen, welche sich für das Fortbestehen und den Ausbau von demokratischen Strukturen in unserer Gesellschaft einsetzen.
Die Novelle durch das sogenannte „Hochschulfreiheitsgesetz“ ist als direkter Angriff auf alle Student_innen zu verstehen, denn sie untergräbt bewusst die studentische Selbstverwaltung und stellt diese in Frage. Jonathan Eckstein vom Referat für Hochschulpolitik des Studierendenrates sagt dazu: „Die verfassten Student_innenschaften sind eine großartige und wichtige Errungenschaft. Die Student_innen leben Demokratie und lernen Verantwortung für sich selbst und Andere zu übernehmen. Das lässt sich auch daran erkennen, dass es nur noch in zwei Bundesländern keine verfassten Vertretungen gibt – in Baden-Württemberg werden diese aber gerade eingeführt. Die beschlossene Änderung ist somit kein Fortschritt für die Freiheit, sondern im Gegenteil ein Rückschritt“.
Die verfassten Student_innenschaften sind kein bürokratischer Überbau, wie es oft getönt wird, sondern die Grundlage studentischen und gesellschaftlichen Engagements. Sie fördern darüber hinaus soziale und kulturelle Angebote und Vereine, organisieren Lehrgänge verschiedenster Art und vertreten studentische Interessen gegenüber der Universität, der Stadt, dem Land und letztlich auch dem Bund.
Wenn die Änderung in Kraft tritt, ist zu befürchten, dass sich eine ähnliche Situation wie in Sachsen-Anhalt entwickelt. Dort gibt es bereits seit längerer Zeit die „Wahlfreiheit“, ob Student_innen zur Student_innenschaft gehören wollen. Nach dessen Einführung dort traten mehr als die Hälfte aller Student_innen aus ihren verfassten Vertretungen aus. „Eine effektive Vertretung der Student_innen ist so nicht möglich, ganz davon abgesehen, dass im Prinzip immer geprüft werden müsste, ob die Student_innen überhaupt vertreten oder beraten werden können“, so Eckstein.
Derartige Vorstöße werden leider immer wieder von verschiedensten Stellen geäußert, interessanterweise auch von Jugendorganisationen bestimmter Parteien sowie jüngst vom Thüringer Rechnungshof im Jahresbericht. Diesen Anregungen ist das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter der Führung von Christoph Matschie, SPD, nicht nachgekommen und lehnt sie glücklicherweise auch weiterhin ab – Eine Position, die der Studierendenrat ausdrücklich unterstützt.
Ein beliebiges Ein- und Austreten in die und aus den Student_innenschaften würde ausschließlich zu finanziellem Chaos und mehr Verwaltungsaufwand führen. Jedes Semester müsste ein neuer Haushalt erstellt werden, Planungssicherheit wäre nicht mehr vorhanden und die Vertreter_innen könnten ihren Aufgaben kaum noch nachkommen. Der Arbeitsaufwand für organisatorische Aufgaben würde damit stark ansteigen. Dies wiederum dürfte der Bereitschaft, sich überhaupt für ein Ehrenamt zu bewerben, äußerst abträglich sein.
Solche Pläne, die das Auflösen verfasster Studierendenschaften andeuten oder vorbereiten, zielen unserer Ansicht nach nur darauf ab, kulturelle und soziale Unabhängigkeit, Weiterbildung und die individuelle Reifung der Student_innen zu erschweren und anstelle einer universitären Ausbildung das Bild einer „Lernfabrik“ zu forcieren.
„Insgesamt müssen wir diese Novelle daher so verstehen, dass die sächsische Regierungskoalition sich vor starken Student_innenschaften fürchtet und sie daher, wo sie nur kann, schwächen will – sie gleichzeitig aber nicht einfach abschafft, um den Anschein von demokratischer Teilhabe aufrechterhalten zu können“, so Arne Nowacki vom Studierendenrat der TU Ilmenau.