Am 23.03.2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur ?Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen? (Anerkennungsgesetz) vorgelegt.
Ziel ist es, Zuwanderern, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, die Möglichkeit zu geben, in Deutschland einen Beruf entsprechend ihrer Qualifikation ausüben zu können.
Künftig soll es für ca. 350 Berufe Rechtsanspruch auf die Bewertung der Qualifikationen geben.
Nach dem Entwurf sollen in Zukunft nur noch die Qualifikationen für eine Anerkennung in Deutschland entscheidend sein. Die Staatsangehörigkeit der Antragssteller soll dabei keine Rolle mehr spielen.
Auch die Dauer der Bewertungsverfahren soll auf drei Monate begrenzt sein. Zusätzlich soll die Dokumentation der Bewertungsergebnisse verbessert werden.
Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt. Danach wird im Bundestag entschieden.
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