Verpflichtende Prüfung von Notduschen Verantwortung und Haftung

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Notduschen regelmäßig mit Dokumentationen durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Mindestens einmal im Monat muss die störungsfreie Funktionsfähigkeit nachgewiesen werden.
In der Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Notduschen erwerben die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse für Wartungs- Kontroll- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Das Qualifizierungsseminar bildet Mitarbeiter zu befähigten Person aus.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Experten praxisbezogen erläutert.

Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:

http://www.hdt-essen.de/W-H020-11-974-3