Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz

Nach der Novellierung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 20. Juli 2001 und der
Röntgenverordnung (RöV) in der Fassung vom 30. April 2003 ist z.B. neben der Beachtung
neuer Grenzwerte bei beruflich strahlenexponierten Personen sowohl für alle Anwender mit
Fachkunde im Strahlenschutz als auch für alle Strahlenschutzbeauftragte zu berücksichtigen,
dass die einmal erworbene Fachkunde nicht mehr beliebig fort besteht, sondern in regelmäßigen
Abständen aktualisiert werden muss. Gemäß § 30 StrlSchV und § 18a RöV beträgt die Frist zur
Aktualisierung 5 Jahre.

Die Aktualisierung der Fachkunde kann z.B. durch die Teilnahme an Kursen, die dem Erhalt der
Fachkunde dienen, erreicht werden oder im Haus der Technik mit Hilfe eines web-basierten E-
Learning-Kurses erfolgen.
Die Vorteile dieser Kursform liegen auf der Hand:
– der Teilnehmer kann die Bearbeitung der einzelnen Themen flexibel seinen Bedürfnissen und
zeitlichen Möglichkeiten anpassen
– er ist nicht über einen längeren Zeitraum räumlich und zeitlich gebunden
– es ist nur eine deutlich verkürzte Präsenzphase notwendig
Diese Präsenzphase kann im Haus der Technik in Essen oder ggf. ortsnah für den Teilnehmer
stattfinden.