Betrieblicher Firmenausflug zum Oktoberfest

Mit der Firma den Besuch zum Oktoberfest planen

Vor dem Gaudi in der Stadt der vielen Gesichter gilt es, den Besuch auf dem Oktoberfest zu planen. Denn ohne eine Reservierung kommt man auf dem Oktoberfest nicht weit. Damit der Ausflug erfolgreich verläuft und nicht bereits von Beginn an zum Scheitern verurteilt ist, sollte die Planung rechtzeitig erfolgen. Zunächst sollten für einen Gruppenbesuch auf dem Oktoberfest die teilnehmenden Mitarbeiter*innen bestimmt werden. Soll der Ausflug abteilungsintern sein oder findet er gar gemeinsam mit externen Geschäftspartner*innen statt? Abhängig von der Teilnehmerliste lässt sich dann das Budget festlegen, damit es von Anfang an einen festen Kostenrahmen gibt, an dem sich der Betrieb orientieren kann.

Im nächsten Schritt steht die gemeinsame Terminplanung an. Hierfür lässt sich beispielsweise auf Umfragen wie Doodle zurückgreifen. Alle Mitarbeiter bekommen so die Möglichkeit, unkompliziert (und auf Wunsch anonym) im Vorfeld über Terminvorschläge abzustimmen. Sofern alle auf einen gemeinsamen Nenner kommen, kann der Chef im nächsten Schritt mit der konkreten Reservierung beginnen. Einerseits benötigen die feierfreudigen Mitarbeiter*innen im Bierzelt mindestens einen Tisch. Andererseits brauchen die Kolleg*innen, die außerhalb Münchens leben und/oder arbeiten, eine Übernachtungsmöglichkeit vor Ort. Sofern es keine Option gibt, bei Freunden oder Kolleg*innen zu übernachten, müssen zusätzlich zum Oktoberfest für alle Beteiligten Hotelzimmer gebucht werden.

Im letzten Schritt sollte ein Betrieb nach der Reservierung die konkrete Anreise planen. Dies bedeutet, einerseits zu schauen, ob man vom Firmenstandort aus mit dem Taxi, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder privat mit Firmenwagen zum Oktoberfest kommt. Aber auch der Hin- und Rückweg von der Wiesn zum Hotelzimmer sollte abgedeckt werden.

Arbeitstag oder Wochenende: Was kommt besser an?

Bei der Wahl eines Termins stellt sich zwangsläufig die Frage, ob ein Tisch unter der Woche oder am Wochenende reserviert werden soll. Beide Optionen bringen Vor- und Nachteile mit sich. Viele Arbeitnehmer*innen präferieren einen Termin unter der Woche, da sie die Abwechslung mögen und sich über einen möglicherweise verfrühten Feierabend freuen. Andererseits bleiben erfahrungsgemäß nach einem Besuch auf der Wiesn so manche Krankmeldungen nicht aus, sodass ein Termin, der an einem Werktag stattfindet, für Arbeitgeber*innen vielleicht risikoreicher behaftet ist. Findet der gemeinsame Ausflug hingegen an einem Wochenende statt, haben alle Beteiligten genug Zeit für die Feierlichkeiten. Zudem bleibt mehr Freiraum, um beispielsweise auffällige Trachtenmode von Alpenclassics auszuführen. Bei einem gemeinsamen Ausflug unter der Woche haben Arbeitnehmer*innen eventuell nicht so viel Zeit, um sich für das Oktoberfest in Schale zu werfen.

Betriebsausflug auf dem Oktoberfest individuell gestalten

Der gemeinsame Besuch auf der Wiesn soll für alle ein besonderes Erlebnis sein. Um das Tag abzurunden, empfiehlt es sich daher, schon vor dem Besuch auf dem Oktoberfest für die passende Stimmung zu sorgen. Um dies zu erreichen, lassen sich beispielsweise Trachtengeschäfte besuchen. Auch individuelle „Gadgets” wie Lebkuchenherzen oder Firmengeschenke mit Bezug zum Oktoberfest vergrößern die Vorfreude.

Während und nach dem Oktoberfest: Wichtige Hinweise zum Betriebsausflug

  • Falls der Firmenbesuch spontan ansteht und keine Vorab-Reservierung erfolgt ist, bietet sich eine Visite während der Mittagszeit an. Dann ist es gemeinhin leichter, einen freien Tisch zu ergattern, als am Abend.
  • Abgesehen von der lockereren Kleidung gelten bei einem gemeinsamen Firmenevent auf dem Oktoberfest dieselben „Benimmregeln” wie im Alltag. Es ist zwar erlaubt, Alkohol zu konsumieren, jedoch sollten Mitarbeiter*innen vor der Chefetage nicht allzu tief ins Glas schauen. Grundsätzlich ist es nicht verboten, am nächsten Tag verkatert zur Arbeit zu erscheinen. Aber: Mit einer Fahne im Meeting zu sitzen, hinterlässt einen zweifelhaften Eindruck. Im schlimmsten Fall riskieren Arbeitnehmer*innen eine Abmahnung oder, je nach Verstoß, sogar eine Kündigung. Wer unter einem starken Kater leidet, sollte sich daher im Zweifelsfall lieber krankmelden.
  • Prinzipiell sind Arbeitnehmer*innen bei allen betrieblichen Ausflügen versichert. Im Falle des Oktoberfestes gibt es allerdings gewisse Grenzen. Verletzen sich Arbeitnehmer*innen beispielsweise im Vollrausch, so greift der Versicherungsschutz der Firma nicht, da es sich um fahrlässiges Verhalten handelt.