Bezeichnung und Einstufung von Abfällen – Abfallverzeichnis-Verordnung

Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.

Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.

Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220224.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://iwu-ev.de/ics/A220224.ics

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung
Einführung in das GHS-/CLP-System
– Risikomerkmale und Sicherheitsbestimmungen

10.15 Uhr Kaffeepause

10.30 Uhr Gefahrstoffrecht mit Bezug zum Abfallrecht
– Die Abfallverzeichnisverordnung
– HP-Kriterien
– Kennzeichnungsvorgaben und Grenzwerte gemäß TRGS-Vorgaben

12.00 Uhr Mittagspause

12.45 Uhr Die POP-Verordnung
– Beispiele für POP-haltige Abfälle
– Getrennthaltung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle

13.30 Uhr HBCD-Abfälle als Beispiel für POP-haltige Abfälle und Anwendung der neuen POP-Verordnung

14.15 Uhr Kaffeepause

14.15 Uhr Übungen zur Einstufung und Kennzeichnung nach Abfall- und Gefahrstoffrecht
– Fragen und Diskussion

15.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

15.15 Uhr Ende der Veranstaltung