Einen erschütternden Fall von Kindesmissbrauch hat das Bundeskriminalamt (BKA) aufgedeckt. Ein 38-jähriger Beamter der Arbeitsagentur aus Sachsen und ein 59-jähriger freier Fotograf aus Rastatt (Baden-Württemberg) sollen sich an mehreren Kindern vergangenen, ihre Taten fotografiert und gefilmt und über das Internet verkauft haben, gab das BKA gestern in Wiesbaden bekannt.
Einer von ihnen habe auch versucht, in Thailand einen Porno in Auftrag zu geben, bei dem die Kinder nach dem Missbrauch erdrosselt werden sollten. Die beiden Männer müssen sich ab kommenden Dienstag vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten.
Nach Angaben der Ermittler gehört das Duo zu einem pädophilen Ring, dem das BKA seit 2009 auf der Spur ist. Der Mann aus Rastatt soll mehr als 200 Mal Geschlechtsverkehr mit seiner erst neunjährigen Stieftochter gehabt und sie auch an andere Männer verkauft haben.
Die Männer setzten vor allem auf die Masche ihrer angeblichen Kindermodel-Agentur. „Sie haben die Kinder zu sich gelockt und die Eltern belogen, um die Kinder dann auszuziehen und sich an ihnen vergehen zu können“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Die pornografischen Bilder wurden dann im Internet verbreitet.
Auch den Missbrauch seiner Stieftochter habe der 59-Jährige von dem Beamten aus Sachsen filmen lassen und anschließend veröffentlicht. Zudem wird dem Rastatter sexueller Missbrauch an zwei weiteren Kindern vorgeworfen, eines davon soll erst fünf Jahre alt gewesen sein. Auf den Computern der Männer wurden Dutzende weitere kinderpornografische Fotos gefunden, darunter von vielen Kindern aus Asien, deren Identität bislang nicht geklärt werden konnte.
Die Bestellung des Kinderpornos in Thailand mit dem Tod der Kinder scheiterte nach Angaben der Ermittler am Geld. Die geforderten 600 Euro des thailändischen Produzenten seien dem Beamten zu teuer gewesen. Deshalb habe er ein „kostengünstigeres und abgespecktes“ Video erworben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Beide Angeklagte sitzen seit September in Untersuchungshaft. Bereits im Dezember wurde Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall erst jetzt veröffentlicht, um die Opfer zu schützen und weitere Ermittlungen nicht zu gefährden. „Durch die Berichterstattung wird mit Sicherheit der ein oder andere Pädophile straffrei davonkommen. Das ist aber nicht zu verhindern“, sagte der Sprecher.
Für den Prozess sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 16. März gesprochen werden. Der Strafrahmen liegt zwischen 2 und 15 Jahren.