Händler verunsichert: Keine Verpflichtung zur elektronischen Ladenkasse

Fakt ist:
– Wer eine offene Ladenkasse führt, darf dies auch 2017 weiterhin tun. An den Avery Zweckform Kassenformularen ändert sich nichts. Mit diesen sind Verbraucher nach wie vor auf der sicheren Seite.
– Wer bereits eine elektronische Kasse verwendet und dies auch 2017 so handhaben will, muss sicherstellen, dass seine Kasse den neuesten Anforderungen entspricht.
– Jeder Verwender einer elektronischen Ladenkasse kann auf eine günstige offene Ladenkasse umsteigen, statt sich gegebenenfalls ein neues, teures Elektrokassengerät anzuschaffen zu müssen.

Wichtig ist aber: Bei einer offenen Ladenkasse muss täglich ein Kassenbericht in zusammenhängender Form erstellt werden. Loseblattsammlungen oder digital erstellte Tabellen (z.B. Excel) sind nicht gültig, da bei ihnen nachträglich vorgenommene Änderungen nicht klar nachvollziehbar sind.

Rechtssichere Qualität seit 70 Jahren: Avery Zweckform feiert in diesem Jahr Formularbuch-Jubiläum.

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