Krankenversicherung für Studenten – Möglichkeiten und Kostenfallen

Wesentlicher Kritikpunkt sind teilweise erhebliche Kosten, welche auf Studenten warten können, wenn das Studium etwa länger als geplant andauert. Allerdings geht die Verbraucherzentrale von Situationen aus, die von vielen Studenten vermieden werden.

PKV oder GKV – keine Entscheidung für´s Leben

Welche Hintergründe hat die Warnung der Verbraucherzentrale Hamburg? Grundsätzlich müssen Studierende eine Krankenversicherung nachweisen und unterliegen der Versicherungspflicht in der GKV (§ 5 Abs. 1 SGB V). In der Regel wird dieser Anspruch an Studenten über die Familienversicherung erfüllt. Allerdings besteht die Möglichkeit der Befreiung (§ 8 SGB V) und Wechsel in eine private Krankenversicherung bis zum Ende des Studiums (ein Wechsel in die GKV ist nicht mehr möglich).

Einige private Krankenversicherer unterstützen diesen Schritt sogar durch einen speziellen Studententarif, dessen Beitrag einheitlich geregelt ist, und zwar:

• 87,30 Euro bis zum Alter von 24 Jahren,
• 104,40 Euro bis zum Alter von 29 Jahren,
• 110,50 Euro in höherem Alter.

Allerdings – und hier setzt die Kritik der Verbraucherzentrale an – fällt beim Überschreiten der Altersgrenzen ein höherer Beitrag an. Auf den 1. Blick scheint die Kritik der Hamburger Verbraucherschützer an der PKV für Studenten gerechtfertigt, muss aber differenzierter betrachtet werden.

Für Langzeitstudenten wird´s teuer

Die Mitgliedschaft für Studenten in der GKV kann unter Umständen aber ebenfalls teuer werden. Dies gilt besonders für Studierende höheren Alters und Semesters. Denn die Familienversicherung greift nur bis zum 25. Lebensjahr (gilt im Übrigen auch für die Beihilfe). Ab diesem Zeitpunkt kommt die studentische Krankenversicherung mit einem Beitrag von 77,9 Euro (KV plus Pflegeversicherung) infrage. Noch ungünstiger die Situation für Studierende ab dem 14. Fachsemester oder 30. Lebensjahr – hier bleibt nur die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV, welche mit 126,90 Euro zu Buche schlägt.

Gerade für Studenten, die kurz vor dem Ende des Studiums stehen, das 14. Fachsemester überschritten haben, aber noch nicht älter als 29 Jahre sind, profitieren von dem einheitlichen Studententarif der PKV, würden aber, falls man dem Rat der Verbraucherzentrale Hamburg folgt, deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen.