Hahn Rechtsanwälte / Lebensversicherungsfonds Life Bond 1 GmbH & Co. KG: Investoren droht bis zu 87,9 Prozent Verlust verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Bremen, 21. Juli 2010. Investoren des Lebensversicherungsfonds Life Bond Fonds
1 haben ein schlechtes Geschäft gemacht. Anleger müssen je nach Höhe des
Verkaufserlöses zwischen 77,9 und 87,9 Prozent Verlust vor Steuern verkraften.
Nach Steuern bedeutet dieses immerhin noch einen Verlust von 30,7 bis 36,3
Prozent.
Die Life Bond Fonds 1 GmbH & Co. KG hat in US-amerikanische Zweitmarktpolicen
investiert. Eingeworben wurden Anlegergelder in Höhe von insgesamt 20 Mio. USD.
Wie bei zahlreichen Fonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen
investiert haben, sind zu optimistische Sterbeprognosen angenommen worden. Die
Geschäftsführung geht infolge aktualisierter Lebensversicherungsgutachten davon
aus, dass die Lebenserwartung um durchschnittlich sechs Jahre zu verlängern
wäre. Da die Versicherten nicht wie angenommen sterben, hat der Fonds erhebliche
Liquidationsprobleme. Dabei waren bereits zahlreiche Gesellschafter dem Aufruf
gefolgt und hatten der Fondsgesellschaft im Jahre 2009 Gesellschafterdarlehen
befristet bis zum 30.06.2010 zur Verfügung gestellt. Dem Fonds fehlen nach
Angaben der Geschäftsführung insgesamt 3,25 Millionen USD, um die Liquidität bis
Ende 2010 sicherzustellen. Aus diesem Grunde wird nunmehr ein Verkauf des
Portfolios erwogen. Dabei wird ein Wert zwischen 6 bis 8 Millionen USD für das
Lebensversicherungs-Portfolio angenommen.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertreten bereits Anleger dieses Fonds.
Nach Prüfung von hrp kommen grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen die
beratenden Banken bzw. Beratungsunternehmen, gegen die Gründungskommanditisten
und Treuhandkommanditistin in Betracht. „Wir empfehlen“, so Fachanwältin Dr.
Petra Brockmann von hrp, „mögliche Ansprüche im konkreten Fall prüfen zu
lassen.“
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
[HUG#1433112]
— Ende der Mitteilung —
Hahn Rechtsanwälte
Marcusallee 38 Bremen Deutschland
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Source: Hahn Rechtsanwälte via Thomson Reuters ONE