Psychische Gefährdungen – Arbeitsschutzgesetz

Seit dem 25. Oktober 2013 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass jeder Arbeitgeber seine Arbeitsplätze auch auf potenzielle psychische Gefährdungen, wie zum Beispiel Stress, Erschöpfung, Ermüdung und Monotonie zu untersuchen hat.
Wer nicht handelt, riskiert neben einem Bußgeldbescheid der Gewerbeaufsicht vor allem Regressansprüche der Sozialversicherungsträger. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung werden die maßgeblichen Vorschriften näher vorgestellt und Lösungen für die betriebliche Praxis aufgezeigt.
Auditor Jürgen Loga wird dabei zunächst Inhalt und Umsetzung der neuen Pflichten darstellen. Im Anschluss informieren Vertreter der Gewerbeaufsicht und der Deutschen Rentenversicherung über die damit verbundene Vollzugs- und Verwaltungspraxis und erläutern die Präventionsangebote und -strategien zur Vermeidung psychischer Gefährdungen. Rechtsanwältin Bettina Hahn referiert über die Arbeitgeberrisiken bei nicht- oder nur unzureichender Umsetzung der gesetzlichen Pflichten.
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