Rechtsfragen in der Automobil- und Zulieferindustrie

Dieses Seminar am 27.-28.11.2012 im Haus der Technik in Essen bietet die Gelegenheit, einen vertiefenden Einblick in die besondere Rechtslage in der Automobil- und Zulieferindustrie zu erhalten. Die Grundlagen der Vertragsgestaltung sowie der rechtlichen Besonderheiten bei Rahmenverträgen werden vorgestellt. Haftungs- und Gewährleistungsfragen werden ausführlich diskutiert. Zudem werden die wichtigsten Änderungen des Vertragsrechts nach der Schuldrechtsreform dargestellt.
Inhalt: Rechte und Pflichten der Parteien in der Angebotsphase – die Verpflichtung des Lieferanten aufgrund eines Rahmenvertrages zur Lieferung – wann sind Vertragsklauseln insbesondere Haftungs- und Gewährleistungsklauseln wirksam bzw. unwirksam – Rechte und Pflichten bei Lieferverzögerungen, u.a. die Verbindlichkeit von Bedarfsvorschau und Abruf – Haftung des Lieferanten gegenüber dem Vertragspartner bei mangelhafter Lieferung – Anmeldung von Einkaufskooperationen beim Bundeskartellamt
Wichtig ist dieses Thema für:
Führungskräfte und leitende Mitarbeiter aus den Bereichen Ein- kauf, Beschaffung, Materialwirtschaft und Supply Chain Management sowie produktverantwortliche Projektleiter und Projektmanager der Automobilhersteller und -zulieferer. Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem Vertrieb der Automobilzulieferer sowie aller Personen, die mit der Austauschbeziehung Hersteller – Zulieferer zu tun haben.
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-11-925-2.html