Ein Schüleraustausch oder ein anderer längerer Auslandsaufenthalt bedarf einer guten Planung, damit der Auslandstrip ein Erfolg wird. Nach der Entscheidung über Reisezweck, Aufenthaltsdauer und Ziel geht die Vorbereitung erst richtig los. Eine der Fragen lautet regemäßig: „Wenn ich Deutschland verlasse, bin ich dann noch versichert?“ Besonders wichtig ist natürlich die Krankenversicherung. Die Stiftung Völkerverständigung hat die 10 wichtigsten Punkte zusammengefasst.
1 Der Schutz der deutschen Krankenversicherung gilt nur in Deutschland. Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Krankenversicherung mit dem Verlassen der Bundesrepublik.
2 Die Krankenversicherung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Wer gesetzlich krankenversichert ist und in ein Land mit dem ein Sozialversicherungsabkommen reist, bekommt den Versicherungsschutz auch im Reiseland. Ob ein Versicherungsabkommen besteht, kann man bei der gesetzlichen Krankenversicherung klären.
3 Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt nicht alle Kosten im Ausland. Für Leistungen im Ausland bezahlt die Krankenkasse im gleichen Umfang wie in Deutschland. Ein Rücktransport im Falle einer schweren Erkrankung musst du in jedem Fall selbst bezahlen. Eine gesetzliche Krankenversicherung darf hierfür keine Leistungen erbringen. Aber auch bei den normalen medizinischen Leistungen kann es dir passieren, dass du Eigenkosten hast, weil Ärzte oder Krankenhäuser Leistungen abrechnen, die deine gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.
4 Mit privater Krankenversicherung in den Schüleraustausch. Für privat Krankenversicherte werden in der Regel in den ersten vier Wochen des Auslandsaufenthaltes die gleichen Leistungen wie zu Hause bezahlt. Danach erhält man meistens einen Anteil (z.B. 40 % der Behandlungskosten) erstattet. Dies ist abhängig vom jeweiligen Tarif. Bei einem privaten Krankenversicherer kann man durch die Zahlung eines Zuschlages die Leistungen wieder auf 100 % des Tarifes erhöhen oder man lässt den Vertrag für die Zeit des Auslandsaufenthaltes auf „Anwartschaft“ setzen. In diesem Fall zahlt man einen niedrigen Beitrag, bekommst aber keine Leistungen. Für diesen Zeitraum schließt man dann für das Ausland eine spezielle Reise-Krankenversicherung ab.
5 Für den Schüleraustausch ist eine gute Krankenversicherung nötig. Behandlungskosten im Ausland sind oft um ein Vielfaches höher als in Deutschland. So sind diese z.B. in den USA ca. 10-mal höher als bei uns. Eine stationäre Krankenhausbehandlung wegen eines einfachen Beinbruchs kann durchaus 40.000 US Dollar erreichen. In Deutschland liegen diese Kosten im Durchschnitt bei 4.000 Euro.
6 Der weltweite Notrufservice der Krankenversicherung für den Schüleraustausch. Ein weltweiter Notrufservice, der rund um die Uhr ansprechbar ist, sollte in der Versicherung in jedem Fall enthalten sein. Daneben gehören eine Möglichkeit der direkten Zahlung an Ärzte und Krankenhäuser durch den Versicherer zu den Serviceleistungen. Die angebotenen Tarife sollten auch keine Deckelung von Höchstleistungen enthalten. Im Bereich der Reise-Krankenversicherung gilt die medizinische Notwendigkeit einer Leistung als oberste Kostengrenze.
7 Für den Schüleraustausch muss die Krankenversicherung vollständig sein. Bereits bestehende Versicherungen, z. B. über eine Kreditkarte, sind für langfristige Auslandsaufenthalte nicht geeignet.
8 Der Schüleraustausch mit einer Erkrankung. Wer an Erkrankungen leidet, die einer laufenden Überwachung bzw. Behandlung bedürfen, muss man unbedingt den Hausarzt aufsuchen. Vor allem sollte man den Gesundheitszustand objektiv beurteilen lassen. Sind laufend Medikamente nötig ist wichtig zu klären, wie man sie bekommt, wie hoch die Kosten sind und wer sie trägt. Die Reiseversicherung wird dafür nicht aufkommen.
9 Vor dem Auslandsjahr in jedem Falle zum Zahnarzt gehen. Eine zahnärztliche Untersuchung sollte man vor Reisebeginn durchführen lassen, weil die zahnärztliche Behandlung im Ausland sehr unterschiedlich sein kann und Reise-Krankenversicherungen für zahnärztliche Leistungen nur eingeschränkt bezahlen.
10 Empfehlung: Die Reise-Krankenversicherung für den Schüleraustausch. Die Schüler bekommen Versicherungsschutz für akut auftretende Erkrankungen und Unfallfolgen. Die Leistungen werden, je nach Tarif, voll bezahlt und auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist auch versichert. Dazu gibt die Stiftung hier Tipps: schueleraustausch-portal.de/vorbereitung/welche-versicherungen-brauche-ich/unser-versicherungs-tipp/
Weitere Informationen zum Schüleraustausch und weiteren Auslandsaufenthalten für junge Leute gibt es auf dem Schüleraustausch-Portal (schueleraustausch-portal.de) und auf den bundesweiten AUF IN DIE WELT-Messen der Stiftung Völkerverständigung. Orte und Termine: aufindiewelt.de/messen. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen unter:
https://www.schueleraustausch-portal.de