Die duale Ausbildung ist für viele Abgänger der weiterführenden Schulen eine spannende Option. Da die Berufsausbildung an zwei Lernorten stattfindet, nämlich Berufsschule und Betrieb, erhalten Auszubildende neben dem theoretischen Teil praxisorientierte Einblicke in das echte Berufsleben. Allerdings herrscht unter Lehrlingen vor Beginn der Ausbildung teilweise große Unsicherheit darüber, was in der Berufsschule auf sie zukommt. Dieser Ratgeber thematisiert wesentliche Faktoren.
Aufgaben von Berufsschulen
Um besser nachvollziehen zu können, was den Schulalltag an Berufsschulen ausmacht, lohnt sich der Blick auf die Aufgaben der Bildungseinrichtungen. Grundsätzlich gehören zu den Aufgabenschwerpunkten das Vermitteln der für den jeweiligen Beruf elementaren theoretischen Fachkenntnisse und das Vertiefen der Allgemeinbildung. Welche Inhalte dabei im Fokus stehen, gibt der jeweilige Lehrplan vor. Am Ende steht im Erfolgsfall der Bildungsabschluss. „Der erfolgreiche Abschluss befähigt zur unmittelbaren Berufsausübung als qualifizierte Fachkraft in einem von derzeit etwa 330 anerkannten Ausbildungsberufen“, heißt es auf der Internetpräsenz der Kultusministerkonferenz.
Dauer und Arten des Berufsschulunterrichts
Die Berufsschulzeit beträgt in der Regel wöchentlich zwischen acht und zwölf Stunden. Die Unterrichtsstunden werden üblicherweise auf zwei Tage verteilt, wobei auch die Beschränkung auf einen Tag denkbar ist. Allerdings ist nicht garantiert, dass Azubis jede Woche in die Berufsschule müssen, da es sowohl die Teilzeitform als auch den Blockunterricht gibt. Die Unterschiede dieser beiden Varianten kurz erklärt:
Teilzeit | Bei dieser Lösung haben Auszubildende jede Woche (ausgenommen in den Ferien) an ein oder zwei Tagen Schule. |
Blockunterricht | Wie der Name vermuten lässt, müssen Berufsschüler beim Blockunterricht mehrere Wochen am Stück in die Schule. Wissen wird in diesem Zeitraum geballt vermittelt. Nach einem Block mit Unterricht folgt ein Block, in dem ausschließlich im Ausbildungsbetrieb gearbeitet und keine Berufsschule besucht wird. Ob während eines Schulblocks auch gearbeitet werden muss, hängt von individuellen Faktoren ab. Manche Schüler können sich voll auf ihren Blockunterricht konzentrieren und müssen nicht zusätzlich ins Unternehmen, andere wiederum sind nach der Schule zusätzlich im Betrieb. Aber: Bei minderjährigen Azubis müssen sich Arbeitgeber an ein Beschäftigungsverbot halten. Sobald der Berufsschulunterricht in einer Woche über 25 Stunden beträgt, dürfen Minderjährige nicht zusätzlich im Betrieb arbeiten. |
Beide Schulformen haben individuelle Vor- und Nachteile. Viele Azubis bevorzugen die Teilzeitvariante, weil sie dabei nicht vollständig aus dem Berufsalltag „gerissen“ werden und das duale System intensiver in den Alltag integriert werden kann. Andere wiederum sind vom Blockunterricht überzeugt, weil er die Möglichkeit bietet sich mehrere Wochen voll auf die Theorie zu konzentrieren und mehr Zeit für Gruppenarbeit und Projekte bleibt. Letztlich ist es Geschmacksache, aussuchen können sich Azubis die Schulform aber nicht.
Der Unterrichtsstoff wird zwei Teilbereichen zu geordnet:
- Der allgemeine Teil: Hierzu gehören Fächer wie Deutsch, Sport, Gesellschaftslehre und Religion.
- Der fachtheoretische Teil: In diesem Teil des Unterrichts wird spezifisches Wissen vermittelt, das für den gewählten Beruf entscheidend ist. Der Großteil des Stundenplans ist mit Fächern aus diesem Sektor gefüllt.
Gewohntes und Neues
Einige Dinge ändern sich auch an beruflich orientieren Schulen nicht. Dazu gehört beispielsweise die Vergabe von Noten sowie das Schreiben von Klassenarbeiten. Außerdem sollten Schüler alle relevanten Unterrichtsmaterialien dabeihaben, um angemessen am Unterricht teilnehmen zu können. Da es an vielen Berufsschulen keine Möglichkeit gibt, um Bücher, Ordner und Co. zwischenzulagern, müssen diese Utensilien an jedem Berufsschultag mitgeführt werden. Aufgrund des teilweise hohen Gesamtgewichts ist ein ergonomisch geformter Rucksack empfehlenswert. Manche Betriebe stellen eine Schultasche zur Verfügung, beim Großteil sind die Lehrlinge jedoch selbst für die Anschaffung verantwortlich. Im Schulranzen-Onlineshop sind Rucksäcke namhafter Marken, wie beispielsweise Dakine, zum reduzierten Preis erhältlich. Um die Kosten einzudämmen, lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote sowohl im stationären Handel als auch Internet.
Was Lehrlinge nicht selbst zahlen müssen, sind Ausbildungsmittel, die für Prüfungen und zur allgemeinen Berufsausbildung zwingend erforderlich sind. Werkzeuge und Werkstoffe sind davon umfasst. Lehrbücher muss der Ausbildungsbetrieb nur dann übernehmen, wenn sie fachspezifisch sind. Für Literatur für allgemeine Fächer wie Deutsch, müssen Azubis selbst aufkommen. Arbeitskleidung übernehmen Betriebe nur, wenn sie von Auszubildenden nicht in der Freizeit getragen werden können.
Zu Beginn ungewohnt, sind folgende Veränderungen gegenüber weiterführenden Schulen wie dem Gymnasium:
- Krankmeldung: Bei Krankheit ist nicht nur die Schule, sondern auch der Ausbildungsbetrieb zu informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt sollte sowohl Arbeitgeber als auch Schule ausgehändigt werden.
- Berufsschulzeit: Die Berufsschulzeit wird während einer dualen Ausbildung als Arbeitszeit betrachtet. Das bedeutet, dass die Schulzeit nicht im Unternehmen nachzuholen ist. Markante Unterschiede gibt es zwischen volljährigen und minderjährigen Azubis. Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen an Schultagen mit mehr als fünf Stunden Unterricht nicht im Betrieb tätig sein. Derartige Schultage werden mit acht Stunden angerechnet. Dauert der Schultag an mehreren Tagen wöchentlich länger als fünf Unterrichtsstunden, müssen Schüler nur an einem Tag von der betrieblichen Ausbildung freigestellt werden. Dennoch ist der Betrieb verpflichtet die wöchentliche Arbeitszeit einzuhalten. Volljährige Azubis müssen sich besonders umstellen: Anders als bei Minderjährigen werden hier ausschließlich Zeitstunden angerechnet. Liegt die Unterrichtszeit unter der täglich vereinbarten Arbeitszeit, müssen Lehrlinge anschließend ins Unternehmen.
- Urlaub: Schüler an weiterführenden Schulen müssen keinen Urlaub beantragen, sondern genießen die gewohnten Ferienzeiten. Berufsschüler müssen sich hingegen an ihren vertraglich geregelten Urlaub halten. Wie viele Urlaubstage gewährt werden, hängt von Alter, Ausbildungsbetrieb, Branche und eventuellen Tarifverträgen ab. Bei Minderjährigen regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), bei Volljährigen das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Urlaubsansprüche.
- Altersunterschiede: In Hauptschule, Gymnasium und Co. ist der Altersunterschied unter Schülern gering, in Berufsschulklassen kann er mehrere Jahre betragen.
Prüfungen
Um den Lernerfolg zu verdeutlichen, müssen Auszubildende im dualen System eine Zwischenprüfung ablegen. Sie dient dazu Defizite aufzuzeigen, um die Erfolgschancen für die Abschlussprüfung, die am Ende der Ausbildung folgt, zu maximieren. Abgelegt wird die Prüfung bei der zuständigen Stelle. Das kann beispielsweise die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder die Rechtsanwaltskammer sein. Nach bestandener Abschlussprüfung werden Berufsschulzeugnis, Zeugnis des Ausbildungsbetriebs und ein Abschlusszeugnis ausgehändigt.
Das Bundesministerium für Bildung Forschung hat in einem umfassenden Ratgeber zum Start in die berufliche Ausbildung weitere Informationen zum Thema arrangiert. Darunter Wissenswertes zu Ausbildungswegen und Hilfestellungen zum Bewerben.
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