Studienplätze: Fristablauf für Anträge auf außerkapazitäre Zulassung

Die Frist für die Antragstellung läuft am 15. Januar 2011 ab. Der Stichtag betrifft in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland zusätzlich auch die Studienplätze, die von den Hochschulen direkt vergeben werden. „Die nun ablaufenden Fristen sind daher nicht nur für die Interessenten in der Human- und Zahnmedizin relevant“, warnt Franzen.
Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt, kann der Betroffene unmittelbar nach Erhalt seines Ablehnungsbescheides eine so genannte „Studienplatzklage“ einreichen. „In diesen gerichtlichen Eilverfahren kann ein versierter Anwalt der betroffenen Hochschule in der Regel nachweisen, dass noch freie und ungenutzte Studienplätze vorhanden sind. Diese müssen dann den Klägern zugewiesen werden,“ weiß Franzen.
Wer jedoch die fristgerechte Antragstellung versäumt, ist aus dem Rennen. Vor dem Hintergrund der doppelten Abiturjahrgänge, beispielsweise im letzten Jahr in Hamburg, ist auch im Sommersemester 2011 wieder mit einem erhöhten Andrang von Studienplatzbewerbern zu rechnen, die trotz freier Plätze keinen Studienplatz erhalten werden. Man sollte sich daher rechtzeitig wappnen, um gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe zum Wunschstudienplatz zu gelangen.