Eine einmal erworbene Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3 hat nur noch eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Demontage- und Entsorgungsbetriebe müssen zur Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten einen Aufsichtführenden mit gültiger Asbest-Sachkunde nachweisen. Das Know-how…