Eine einmal erworbene Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3 hat nur noch eine Gültigkeit von 6 Jahren.

Demontage- und Entsorgungsbetriebe müssen zur Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten einen Aufsichtführenden mit gültiger Asbest-Sachkunde nachweisen. Das Know-how des Aufsichtführenden muss aktuell sein. Sachkundige und Personalverantwortliche in den Betrieben müssen für Ihre Weiterbildungsplanung beachten, dass eine vor dem 1. Juli 2010 erworbene Sachkunde nur noch bis 30. Juni 2016 gültig ist.
Sachkundige, die am 9. März 2015 und am 15. Juni 2015 an einer 1-tägigen Schulung zur Verlängerung der einmal erworbenen Asbestsachkunde im Haus der Technik, Essen, teilnehmen, erhalten bzgl. gesetzlicher Regelungen ein up-date auf den neuesten Stand, sicherheitstechnische Anforderungen werden aufgefrischt und wiederholt. Zusätzlich erhalten sie zum Selbststudium die umfassenden Unterlagen des großen Asbestsachkundelehrgangs gemäß TRGS 519, Anl. 3.

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter information@hdt-essen.de
Tel. 0201/1803-1, Frau Wiese, Fax 0201/1803-346 oder direkt unter
http://www.hdt-essen.de/H040-03-457-5