Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet ein kostenfreies Webinar ?Corona-Krise: Wann ist Insolvenz anzumelden?? aus. Es findet am Mittwoch, 8. April, 15 Uhr, statt. ?Durch das Covid-19-Gesetz wurden die Voraussetzungen für die Anmeldung einer Insolvenz, befristet auf den Zeitraum der Corona-Pandemie, gelockert?, erläutert IHK-Ansprechpartner Detlev Langer. Im Webinar erläutert Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Bonn, die neuen Regelungen zur Anmeldung einer Insolvenz.
Nach erfolgter Anmeldung unter
https://attendee.gotowebinar.com/register/5687226499620949517
erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. ?Wir wollen mit unseren Webinaren unsere Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien begleiten und so zusätzliche Unternehmen erreichen?, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille.
Weitere Informationen unter:
https://