Die Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ist seit Januar 2015 in Baden-Württemberg Pflicht. Das bedeutet, dass Wohnungen, insbesondere Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, künftig jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen.
Die DIN 14676 ? die deutsche Norm für Rauchwarnmelder – sieht vor, dass Planung, Installation und Instandhaltung von einer ?Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder? durchgeführt werden.
Die Bildungsakademie Handwerkskammer Mannheim bietet in einem Tagesseminar die Weiterbildung zur ?Q-geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder? an. Dieses Seminar schließt mit einer Prüfung zur ?Q-Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder? ab.
Das Q-Label des Forums Brandrauchprävention wurde zusammen mit dem ZVEI entwickelt. Es bescheinigt einheitliche Prüfverfahren auf der Grundlage der DIN 14676 und ein hohes Maß an einheitlichem Fachwissen. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Die Veranstaltung findet im ?Haus des Handwerks?, in der Kreishandwerkerschaft in Mosbach, am 17.03.2016 von 09:00 bis 16:00 Uhr statt.
Weitere Informationen bei Rosemarie Sauer, Telefon 0621 18002-226; E-Mail sauer.r@hwk-mannheim.de