Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Benachteiligungen von Beschäftigten
– aus Gründen der Rasse oder
– wegen der ethnischen Herkunft,
– des Geschlechts,
– der Religion oder Weltanschauung,
– wegen einer Behinderung,
– des Alters oder
– der sexuellen Identität
zu verhindern. Gerade im Zusammenhang mit der Besetzung einer neuen Stelle ergeben sich hier Besonderheiten für den Arbeitgeber. ARAG Experten nennen die Fakten.