Für Unternehmen, die als Hersteller und Vertreiber von Verpackungen tätig sind, endet am 1. Mai 2011 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2010. Darauf weist die IHK Saarland hin. Bei Fristüberschreitung drohen verpflichteten Unternehmen Bußgelder.
Seit April 2008 gilt in Deutschland die 5. Novelle der Verpackungsverordnung. Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, müssen seitdem ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen.
Die VE wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt. Ab dem 2. Mai 2011 veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Internet fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Dazu ist der DIHK gesetzlich verpflichtet.