Nachfrage nach AZWV-geförderten Strahlenschutzkursen nach wie vor hoch

Der „Röntgenschein“ für Arzthelferinnen im Haus der Technik wird seit 2009 nach AZWV gefördert. Für diesen Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz in der Röntgendiagnostik bestehen Förderungsmöglichkeiten über Bildungsscheck oder Bildungsgutschein. Der Kurs entspricht der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV).

Dieser Strahlenschutzkurs dient dem Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Röntgendiagnostik, entsprechend der Richtlinie zur Röntgenverordnung „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin“, Abschnitt 6.3 und Anlage 8. Der Kurs ist von der Ärztekammer Nordrhein anerkannt.

Teilnehmer sind Med. Fachangestellte, Arzthelfer/innen und andere Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, z. B. Krankenschwestern, Krankenpfleger, Physiotherapeuten/innen, Rettungsassistenten/innen, medizinische Funktionsassistenten/ innen, die entsprechend § 24 Abs. 2 Nr. 4 RöV unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes tätig werden sollen.

Der nächste Kurs für diesen so genannten „Röntgenschein“ findet vom 28. März – 12. April 2011 im Haus der Technik Essen statt.

Da die Nachfrage nach einer Förderung über Bildungsgutscheine laufend anstieg, hat sich das Haus der Technik entschlossen, einen weiteren Kurstyp, nämlich für Zahnmed. Fachangestellte und Zahnarzthelferinnen, nach AZWV zertifizieren zu lassen. Das Verfahren läuft und soll bis zum nächsten Kurs, der am 30. Juni 2011 beginnt, abgeschlossen sein.