Sozialzentrum bezeichnet Bewerbungen als „Fantasie“. Hartz IV Empfänger gewinnt Klage damit er „Bewerbungen“ schreiben darf.

Sozialzentrum Flensburg bezeichnet Bewerbungen von Arbeitssuchenden als „Fantasie“. Hartz IV Empfänger gewinnt Klage damit er „Bewerbungen“ schreiben darf.

(Flensburg) Es ist kein Aprilscherz, den ein Arbeitssuchender im Kreis Schleswig-Flensburg erleben musste. Der Mann aus dem Kreis wollte sich auf verschiedene Stellen bewerben, dies wurde ihm vom Jobcenter untersagt. Der Mann bewarb sich im Frühjahr 2013 auf verschiedene Stellen u.a. als Aushilfe. Diese Bewerbungen legte er der Behörde vor. In einem Bescheid untersagte diese dem Hartz IV Empfänger sich weiter „Initiativ“ zu bewerben. Der Mann klagte mit Erfolg vor dem Sozialgericht Schleswig. Die Stellungnahme der Behörde sorgt nun für Unmut.

„Er bewirbt sich auf Arbeitsstellen die seiner Fantasie entspringen, allerdings ist seine Fantasie sehr groß.“

Der Mann bewarb sich u.a. bei einem Großkonzern, einem Lebensmittel Markt als Regelauffüller und einem Aushilfsjob. „Es ist skandalös was das Sozialzentrum Flensburg bei Gericht verbreitet. Wie kann eine Behörde angagierte Bewerbungen unterbinden? Es handelt sich um anerkannte Firmen in der Region und die Bewerbungen waren ausschließlich positiv geschrieben. Mir ist es in 10 Jahren noch nie untergekommen, dass ein Jobcenter „Arbeit“ verbietet“ sagt Tobias Dörfler der Kontakt zum Geschädigten hält.

Das Sozialgericht Schleswig zweifelte an, dass ein Ausschluss von Initiativ Bewerbungen mit dem Gesetz gedeckt sei, der Landkreis hob den Bescheid der Behörde auf. Es ist nicht der erste Skandal um das Sozialzentrum in Flensburg. Seit 2012 steht die Behörde massiv in der öffentlichen Kritik. (RE Flensburg).