Pünktlich zum August beginnt für viele Jugendliche der Einstieg in den Berufsalltag. Wichtig für Azubis: Eine Krankenversicherung über die Eltern ist nicht möglich, d. h. sie müssen sich eigenständig versichern. In der Regel haben Auszubildende die freie Wahl zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), wobei die Beitragssätze derzeit einheitlich bei 15,5 % liegen. Allerdings lohnt sich auch bei der Auswahl der gesetzlichen Krankenkasse ein zweiter Blick anhand individueller Bedürfnisse. Je nach Kasse unterscheiden sich die Angebote u. a. durch zusätzliche Wahltarife und Serviceleistungen. So tragen einige Versicherungen die Kosten für homöopathische Behandlungen oder unterstützen sportliche bzw. gesundheitsfördernde Maßnahmen durch Bonusprogramme. Ein kostenloser Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen ist z. B. auf http://www.versicherung-vergleichen.net/krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherungen/ möglich.
Für Auszubildende, die bisher über ihre Eltern in der PKV versichert waren, erlischt die private Krankenversicherung meist mit dem Einstieg in das Ausbildungsverhältnis. Möglich ist jedoch der Abschluss einer Anwartschaft bei der PKV, d. h. der Azubi kann nach der Ausbildungsphase ohne Gesundheitsprüfung zu „alten Konditionen“ wieder in die private Krankenversicherung einsteigen – sofern er die Aufnahmebedingungen erfüllt. Je nach Art der Anwartschaft variieren die Kosten zwischen 5 und 25 Prozent des Tarifbeitrags.
Anders sieht die Situation bei Studierenden aus. Jene können sich prinzipiell frei zwischen einer gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Die Voraussetzungen sowie Vor- und Nachteile der PKV für Studenten finden Interessierte detailliert unter http://www.versicherung-vergleichen.net/krankenversicherung/krankenversicherung-studenten/